Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen stellen einen sehr wichtigen Teil unserer Arbeit dar, denn unserer Ansicht nach ist es viel besser, Krankheiten zu verhüten, als sie behandeln zu müssen. Vorsorgeuntersuchungen gehören daher sicher zu den sinnvollsten medizinischen Leistungen, die es gibt. Im Rahmen unserer Fachrichtung betrifft dies vor allem die die Darmkrebsvorsorge, deren Nutzen mittlerweile unzweifelhaft belegt wurde. Durch die Entdeckung und Entfernung gutartiger Krebsvorstufen (Polypen) kann deren spätere Entartung zu einem Darmkrebs in einem hohen Prozentsatz verhindert werden. Das Ziel einer Vorsorge-Koloskopie ist also nicht die frühzeitige Erkennung eines bereits vorhandenen Krebsleidens (wie z.B. beim Brust-, Prostata- oder Hautkrebs), sondern seine Verhinderung! Dieses ehrgeizige Ziel unterscheidet die Koloskopie von allen anderen Krebsvorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen.

Gastroenterologen führen die Vorsorgekoloskopie zum Zweck der Darmkrebs-Vorsorge durch, während die Früherkennung anderer häufiger Krebsarten in die Zuständigkeit von Hausarzten, Gynäkologen bzw. Urologen sowie Dermatologen gehört, ebenso wie die Durchführung einfacher nichtinvasiver Früherkennungsmaßnahmen wie z.B. die Untersuchung einer Stuhlprobe auf versteckte Blutbeimengungen. Für den Patienten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen all diesen Fachdisziplinen wünschenswert.
Für gesetzlich wie auch privat Versicherte besteht für Männer ab Vollendung des 50. Lebensjahrs, für Frauen ab Vollendung des 55. Lebensjahrs ein Anspruch auf eine Vorsorgekoloskopie sowie (sofern der Befund vollständig unauffällig war) auf eine weitere Vorsorgekoloskopie nach 10 Jahren. Falls Polypen gefunden und entfernt werden, sollten hingegen (je nach Größe, Anzahl und Art der Polypen) Kontrollen bereits nach 3 bzw. 5 Jahren erfolgen.

In besonderen Situationen kann eine frühere Vorsorgekoloskopie, z.B. bereits nach Vollendung des 45. Lebensjahrs, sowie verkürzte Abstände zwischen den Kontrolluntersuchungen sinnvoll sein. Dies betrifft Patienten, die bereits eine Krebserkrankung anderer Organe durchgemacht haben, Patienten mit an Krebsleiden erkrankten oder verstorbenen Angehörigen ersten Grades sowie Patienten mit einer langjährigen chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn).

Gelegentlich werden wir von Patienten angesprochen, die aus reinen Vorsorgegründen eine Magenspiegelung (Gastroskopie) oder Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der Bauchorgane wünschen. Da bösartige Erkrankungen des Magens wie auch z.B. der Leber oder Bauchspeicheldrüse jedoch deutlich seltener auftreten als der Dickdarmkrebs, gibt es für diese Untersuchungen weder Vorsorgeempfehlungen noch einen gesetzlichen Anspruch. Sofern allerdings Symptome oder auffällige Befunde (z.B. Laborwerte) bestehen, sollten zu deren Abklärung entsprechende Untersuchungen erfolgen.

Wissenswertes zum Darmkrebs

Felix-Burda-Stiftung